Finanzierung und Aufnahme
Frühförderung ist für die Familien kostenlos.
Wenn Sie ein Beratungsgespräch mit uns führen möchten, melden Sie Ihr Kind telefonisch oder persönlich bei uns an. Auch Ihr Kinderarzt kann das Kind anmelden. Wir nehmen Ihre persönlichen Daten entgegen, daraufhin meldet sich eine Mitarbeiterin bei Ihnen, um einen persönlichen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.
Für die Komplexleistung benötigen Sie eine Verordnung über eine „Interdisziplinäre Diagnostik“ von Ihrem Kinderarzt. Folgendes passiert in der Eingangsdiagnostik für die Komplexleistung:
- Informations- und Anamnesegespräch mit einer pädagogischen Mitarbeiterin
- Heilpädagogische Diagnostik (Standardisiertes Testverfahren, Verhaltensbeobachtung)
- Untersuchung und medizinische Anamnese mit unserer Kinderärztin
- Therapeutische Befunderhebung durch mind. eine therapeutische Fachrichtung (Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Psychologie)
- Besprechung im interdisziplinären Team/Entwicklung eines Förder- und Behandlungsplans
- Elterngespräch zur Vorstellung der Diagnostikergebnisse und des Förder- und Behandlungsplans
Auf Ihren Wunsch stellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Antrag für die Kostenübernahme der Komplexleistung beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Ihrer Krankenkasse. Nach der Prüfung durch den LWL erhalten Sie dann einen Bescheid.
Für die Frühförderung als Solitärleistung Heilpädagogik benötigen Sie zunächst keine Unterlagen. Folgendes passiert in der Eingangsdiagnostik für die Solitärleistung Heilpädagogik:
- Informations- und Anamnesegespräch mit einer pädagogischen Mitarbeiterin
- Heilpädagogische Diagnostik (Standardisiertes Testverfahren, Verhaltensbeobachtung)
- Entwicklung eines Förderplans
- Elterngespräch zur Vorstellung der Diagnostikergebnisse und des Förderplans
Auf Ihren Wunsch stellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Antrag der Kostenübernahme für die Solitärleistung Heilpädagogik beim Kreis Coesfeld. Dazu benötigen wir eine Bescheinigung Ihrer Kinderärztin/Ihres Kinderarztes. Der Kreis Coesfeld prüft den Antrag und bittet Sie zur Untersuchung des Kindes bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt). Von dieser erhalten Sie einen Bescheid über die Kostenübernahme durch den Kreis Coesfeld.
Kontakt