Das Organisatorische
Wer kann aufgenommen werden?
Aufgenommen werden 24 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren
- mit Entwicklungsbesonderheiten
- mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung
- mit Mehrfachbeeinträchtigungen
- sowie 40 Kinder ohne Förderbedarf im Alter von 2 bis 6 Jahren
- vorrangig aus der Gemeinde Nordkirchen
Die Betreuungszeiten im Familienzentrum am Sinnesgarten können 35 oder 45 Stunden umfassen
Die Kinder werden in der Regel durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet. Viele Eltern kommen auf Anraten von Ärzten, Kliniken, Therapiepraxen, Frühförderstellen oder Kindertageseinrichtungen zu uns. Vor der Aufnahme führen wir intensive Gespräche mit den Eltern und stellen ihnen die Einrichtung vor.
Jedes Kind hat ab seinem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer heilpädagogischen Einrichtung.
Unser Einzugsgebiet für Kinder mit Behinderung umfasst den südlichen Teil des Kreises Coesfeld mit den Gemeinden
- Dülmen
- Lüdinghausen
- Olfen
- Senden
- Ascheberg
- Nordkirchen und
- Selm.
Ein Fahrdienst übernimmt die Hin- und Rückfahrten zwischen Kindergarten und Elternhaus.
Falls die Beeinträchtigung eine besondere medizinische Betreuung notwendig macht, klären wir mit den Eltern im Einzelfall, wie die Bedingungen dafür geschaffen werden können.
Voraussetzung für die Aufnahme bei uns ist eine Kostenzusage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Kommen Sie uns besuchen!
Schreiben kann man viel. Besser ist, Sie kommen uns besuchen und wir reden miteinander. Wir zeigen Ihnen das Familienzentrum am Sinnesgarten gerne persönlich! Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin mit uns.
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